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   LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08   

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LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08 (https://dejure.org/2010,38355)
LG Augsburg, Entscheidung vom 19.02.2010 - 4 T 4358/08 (https://dejure.org/2010,38355)
LG Augsburg, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08 (https://dejure.org/2010,38355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass unter der Voraussetzung, dass mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines Angehörigen verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung mitunter auf der Grundlage von § 765 a ZPO (einstweilen) einzustellen ist (vgl. arg e BGH NJW 2007, 3719 ff. sowie BGH NJW 2005, 1859 ff.).

    Mangels konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit (im Sinne einer akuten Suizidalität) sind auch begleitenden Maßnahmen zum Schutz von Angelika H. und M. H. (vgl. BGH NJW 2007, 3719 ff, dort Rz.9) nach Auffassung der Kammer nicht veranlasst.

    Der noch verbleibenden Restgefahr begegnet die Kammer damit, dass die Zustellung des Beschlusses an den Vollstreckungsschuldner Peter H. vorab durch einen Gerichtsvollzieher im Beisein eines Nervenarztes veranlasst wird (vgl. BGH NJW 2007, 3719 ff.).

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
    So ist höchstrichterlich festgestellt, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann (vgl. BGH NJW NJW-RR 2008, 216 f. m.w.N.).

    So führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Az: V ZB 3/07) aus, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH aaO mit weiterer Begründung).

    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 216-217 m.w.N.).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass unter der Voraussetzung, dass mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines Angehörigen verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung mitunter auf der Grundlage von § 765 a ZPO (einstweilen) einzustellen ist (vgl. arg e BGH NJW 2007, 3719 ff. sowie BGH NJW 2005, 1859 ff.).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
    So ist die Rückwirkung der Heilungswirkung ständige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 87, 1183 sowie GemSOGB NJW 1984, 2149).
  • LG Hannover, 14.01.2004 - 11 T 9/04

    Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei

    Auszug aus LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
    Eine Ergänzung des Titels oder eine titelumschreibende Klausel ist nicht zu fordern (vgl. z.B. LG Hannover JurBüro 2005, 275 ).
  • LG Bayreuth, 12.02.2001 - 15 T 8/01
    Auszug aus LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
    Der bloße Hinweis auf eine geplante Umfinanzierung genügt sicher nicht (vgl. Stöber, aaO, Einl Rz. 55.1 sowie LG Kaiserslautern, KKZ 1995, 176 sowie LG Bayreuth, Rpfleger 2001, 367 f. jeweils zur Problematik des freihändigen Verkaufs).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10

    Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der

    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz

    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
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